Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Behandlungsvertrag

1. Vergütung der Therapieleistungen

1.a Privatpatienten und Selbstzahler

Die Vergütungssätze gelten für alle Heilbehandlungen, die ab dem 01.10.2017 begonnen werden.

Die Vergütungssätze gelten für:

• Heilpraktiker-Leistungen
• Privatärztlich verordnete physiotherapeutische Heilmittel

Die derzeit gültigen Vergütungssätze für die verschiedenen Therapiemethoden
sind diesem Vertrag als Anlagen beigefügt.

Die Vergütungen für Behandlungen werden mit Ihnen direkt abgerechnet und sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle und/oder Private Krankenversicherung von Ihnen zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen bzw für Maßnahmen der Physiotherapie übernommen werden.

Die Behandlungskosten sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Überschreitung dieser Zahlungsfrist entsteht, ohne weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung, ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Die Abrechnung der bereits durchgeführten Heilbehandlungen erfolgt spätestens vier Monate nach der ersten Behandlung, auch wenn die privatärztliche Verordnung noch nicht beendet ist und weitere Heilbehandlungen terminiert sind.

Für Heilbehandlungen im Anschluss an eine ärztliche Verordnung und Gutscheine tragen Sie die anfallenden Kosten in der Regel selbst. Eine Erstattung durch Krankenkassen ist regelmäßig nicht möglich. Als Selbstzahler erhalten Sie eine Rechnung und überweisen diese am Folgetag.

1.b. Gesetzlich Krankenversicherte

Die Vergütungen für Heilmittel rechne ich direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht besteht. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10% der Kosten (= Preisvereinbarung zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und uns) sowie 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlungen sind laut Heilmittelrichtlinie mit der ersten Behamdlung fällig. Sie erhalten eine Rechnung und überweisen diese am Folgetag.

1.c. Berufsgenossenschaft

Physiotherapeutische Heilmittel werden nach einem Berufsunfall durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) oder M-Arzt (Mannschaftsarzt) verordnet. Die Kosten übernimmt Ihr Unfallversicherungsträger.

2. Ausfallgebühr

Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht
einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden.

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, stellen wir Ihnen den Betrag in Rechnung, den wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Falle der Durchführung der Behandlung erhalten hätten. Die Preise für Heilmittel, die gesetzliche Krankenkassen zahlen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vergütungsvereinbarung, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und uns abgeschlossen worden ist. Diese fügen wir als Anlage diesem Vertrag bei.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.

Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund gemäß § 626 BGB bleibt bestehen.

3. Geltung dieser Vertragsbedingungen

Alle Regelungen dieses Behandlungsvertrages gelten für alle Erst- und Folgeverordnungen (kassenärztliche und privatärztliche Verordnungen), die der Patient der Praxis zwecks Behandlungsdurchführung aushändigt. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Behandlungen ohne ärztliche Verordnung (Heilpraktikerleistungen). Auch in diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen sowohl für die Erstbehandlung als auch für alle weiteren Folgebehandlungen.

4. Datenschutz

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten – soweit zur Durchführung des Behandlungsvertrags notwendig – zum Zwecke der automatisierten Bearbeitung durch unsere Praxis-EDV gespeichert werden. An Dritte werden diese Daten ausschließlich nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis weitergegeben.

5. Einverständniserklärung

Ich habe die Vertragsbedingungen sorgfältig gelesen und verstanden und erkläre mich mit diesen einverstanden. Die Vergütungssätze sind mir bekannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen erkenne ich an.

Eine Ausfertigung dieses Behandlungsvertrages ist mir ausgehändigt worden.
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Datum Patient/IN
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Datum Patient/IN Gesetzlicher Vertreter der Patientin/ des Patienten
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Datum Praxisinhaberin Andrea Baumhäkel-Hense